Wichtige Informationen
Unterrichtszeiten
Das Schulhaus ist ab 7:30 Uhr für die Kinder geöffnet. Die Kinder sollten nach Möglichkeit um 7:50 Uhr im Klassenzimmer sein. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Die sechste Unterrichtsstunde endet um 13 Uhr.
Pausen
Erste Pause:
Zweite Pause:
9:30 – 9:50 Uhr
11:20 – 11:30 Uhr
Sprechzeiten
Unsere Lehrkräfte nennen Ihnen zu Schuljahresbeginn die wöchentlichen Sprechzeiten. Sie können aber auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin vereinbaren. Einmal im Jahr bietet die Grundschule einen Elternsprechtag an. Der Zeitpunkt wird in einem Elternbrief rechtzeitig bekanntgegeben. In den Jahrgangsstufen 1 – 3 erfolgt im Januar / Februar ein Lernentwicklungsgespräch mit Kind, Eltern und Lehrkraft.
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, müssen Sie es entschuldigen. Bitte rufen Sie bereits am ersten Fehltag bis spätestens 7:45 Uhr bei uns an. Bitte geben Sie uns einen Hinweis, wenn für ihr Kind ein Mittagessen abbestellt werden muss. Sollte das Büro nicht besetzt sein, so sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wenn nach Unterrichtsbeginn keine Entschuldigung vorliegt, werden wir uns bei Ihnen telefonisch nach dem Fernbleiben Ihres Kindes erkundigen. Falls niemand erreichbar ist und Ihr Kind unentschuldigt fehlt, sind wir gehalten aus Sicherheitsgründen die Polizei zu informieren.
Notfall
Für den Fall, dass Ihr Kind einen Unfall erleidet oder während des Schulvormittags erkrankt und Sie selbst nicht erreichbar sind, geben Sie bitte eine zweite Telefonnummer und Adresse an, unter der wir eine Notfallsituation mitteilen können. Ein entsprechendes Datenblatt hierfür erhält Ihr Kind in den ersten Schulwochen.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Telefonnummer / Handynummer geändert hat!
Unfälle
Die Kinder sind auf dem Schulweg und während des Unterrichts über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Sollte sich während dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht, teilen Sie dies bitte der Schule mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt wird.
Kopfläuse
Wenn Sie einen Läusebefall feststellen, darf Ihr Kind nicht zur Schule gehen. Informieren Sie uns umgehend! Nach einem Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Läusbefall behandelt wurde, möglich.
Nach einem wiederholten Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer Bestätigung des Arztes möglich, dass alle Läuse und Nissen vernichtet sind.
Zecken
Entdecken wir bei Ihrem Kind eine Zecke, so verständigen wir Sie telefonisch, damit Sie selbst zur Schule kommen und die Zecke entfernen können.
Hausaufgabenheft
Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Bitte schauen Sie regelmäßig in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
Fundsachen
Fundsachen werden in der Aula in einer Kiste gesammelt. Am letzten Schultag vor allen Ferien wird der Inhalt entsorgt.
Informationen
Über wichtige schulische Angelegenheiten und Termine werden die Eltern regemäßig durch Elternbriefe und Mails informiert.